Wir sind Ihre Anwälte für Bauträgerrecht

Projekte rechtssicher entwickeln. Haftungsrisiken begrenzen. Liquidität sichern.

Bauträger tragen die volle wirtschaftliche Verantwortung eines Projekts. Vom Grundstückserwerb über die Vertragsgestaltung (Bauträgerverträge, Teilungserklärungen, Bauverträge), die Herstellungsverpflichtung bis zur Abnahme und Gewährleistung.
Ein Fehler im Bauträgervertrag, oder bereits im Exposé, eine unklare Baubeschreibung, unzureichende Bauleitung oder eine falsch gesteuerte Abnahme können erhebliche Haftungs- und Liquiditätsrisiken auslösen.

Wir beraten Bauträger strategisch, präventiv und durchsetzungsstark.

Typische Probleme im Bauträgerrecht

Bauträger wenden sich an uns insbesondere bei:

  • Mängelrügen von Erwerbern
  • Verzögerungen und Vertragsstrafen
  • Rücktritt oder Anfechtung von Erwerberverträgen
  • Streit über Sonderwünsche
  • Abnahmeverweigerung
  • Kaufpreisfälligkeit nach MaBV
  • Gewährleistungsansprüchen nach Übergabe
  • Insolvenz eines Nachunternehmers
  • Streit in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Im Bauträgerrecht kumulieren Werkvertragsrecht, Kaufrecht und WEG-Recht – entsprechend komplex sind die Haftungsfragen.

Bauträgerhaftung: Risiken beherrschbar machen

Bauträger haften regelmäßig für:

  • Planungs- und Ausführungsfehler
  • Koordinationsmängel
  • Terminüberschreitungen
  • Abweichungen von der Baubeschreibung
  • Fehlerhafte Gemeinschaftsordnung
  • Unzureichende Abnahmestrategien
  • Schlechtes Gewährleistungsmanagement

Wir analysieren Ihre Haftungssituation präzise und entwickeln eine wirtschaftlich sinnvolle Verteidigungsstrategie – außergerichtlich oder im Prozess.

Bauträgervertrag & MaBV – rechtssichere Gestaltung

Der Bauträgervertrag ist Ihr zentrales Steuerungsinstrument. Fehler wirken sich über Jahre aus.

Wir unterstützen bei:

  • Gestaltung und Prüfung von Bauträgerverträgen
  • Formulierung rechtssicherer Baubeschreibungen
  • Fälligkeitsregelungen nach MaBV
  • Absicherung von Sonderwünschen
  • Vertragsstrafenregelungen
  • Abnahmeklauseln uvm.

Eine klare Vertragsstruktur reduziert spätere Erwerberkonflikte erheblich.

Abnahme & Gewährleistung strategisch steuern

Die Abnahme ist der zentrale Haftungsumschlagpunkt. Hier werden Weichen gestellt:

  • Beginn der Verjährung
  • Umkehr der Beweislast
  • Fälligkeit der Vergütung

Wir begleiten Sie bei:

  • Vorbereitung und Durchführung von Abnahmen
  • Umgang mit Teilabnahmen
  • Durchsetzung von Restkaufpreisforderungen
  • Abwehr unberechtigter Mängelansprüche
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Mängelansprüchen gegenüber Ihren Nachunternehmern

Liquidität sichern – Forderungen durchsetzen

Gerade im Bauträgerbereich entscheidet Liquidität über den Projekterfolg.

Wir unterstützen bei:

  • Durchsetzung offener Kaufpreisraten
  • Abwehr unberechtigter Zurückbehaltungsrechte
  • Sicherungsmechanismen
  • Prozessführung gegen säumige Erwerber

Warum wir?

  • Spezialisierung im Bau- und Immobilienrecht
  • Erfahrung mit komplexen Bauträgerprojekten
  • Strategischer Blick auf Haftung und Liquidität
  • Klare, wirtschaftlich orientierte Beratung
  • Durchsetzungsstark vor Gericht
  • Wir verstehen die operative Realität von Bauträgern – nicht nur die Theorie.

Für wen wir tätig sind

  • Projektentwickler
  • Bauträgergesellschaften
  • Immobilieninvestoren
  • Family Offices mit Projektentwicklung
  • Mittelständische Bauunternehmen mit Bauträgersparte

Frühzeitig handeln – Risiken begrenzen

Im privaten Baurecht entstehen Konflikte oft schleichend. Wer frühzeitig reagiert, behält die Kontrolle über Kosten und Haftung.