Wie gehe ich mit Mängelrügen von Käufern um?

Mängelrügen sollten niemals pauschal akzeptiert oder zurückgewiesen werden. Entscheidend ist eine strukturierte Prüfung:

  • Liegt überhaupt ein Mangel vor?
  • Ist er wesentlich oder unerheblich?
  • Besteht tatsächlich eine eigene Verantwortlichkeit?

Eine klare Strategie verhindert, dass sich unberechtigte Forderungen verfestigen.