Kann ein Erwerber die Abnahme verweigern?

Ein Erwerber darf die Abnahme nur bei wesentlichen Mängeln verweigern. In der Praxis wird dieses Recht jedoch häufig überdehnt.

Für Bauträger ist entscheidend, frühzeitig zu klären:

  • Liegt tatsächlich ein wesentlicher Mangel vor?
  • Ist die Abnahme rechtlich durchsetzbar?
  • Wie wirkt sich eine Verzögerung auf die Liquidität aus?

Eine falsche Einschätzung führt schnell zu unnötigen Zahlungsausfällen und Folgekonflikten.