Wir sind Ihre Anwälte für
privates Baurecht

Bauverträge, Mängel, Vergütung und Haftung rechtssicher steuern

Architekten tragen enorme Verantwortung. Ein Planungsdetail, eine unklare Leistungsabgrenzung oder eine fehlerhafte
Bauüberwachung kann zu erheblichen Haftungsrisiken führen, oft noch Jahre nach Projektabschluss.
Als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht vertreten wir ausschließlich mit klarem Blick auf Ihre wirtschaftlichen Interessen.

Typische Konflikte im privaten Baurecht

Unsere Mandanten kontaktieren uns insbesondere bei:

  • Baumängeln und Mängelrügen
  • Verweigerter Abnahme
  • Nachtragsforderungen
  • Kündigung des Bauvertrags
  • Bauzeitverzögerungen / Bauablaufstörungen
  • Vertragsstrafen
  • Streit über Vergütung
  • Prüffähigkeit von Schlussrechnungen
  • Sicherheiten nach § 650f BGB
  • Streitigkeiten nach VOB/B

Ob Bauherr oder Unternehmer – entscheidend ist eine frühzeitige rechtliche Einordnung.

Bauvertrag prüfen und rechtssicher gestalten

Der Bauvertrag ist die Grundlage jeden Projekts. Fehler wirken sich über Jahre aus.
Wir unterstützen bei:

  • Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen (BGB und VOB/B)
  • Nachtragsregelungen
  • Vergütungsmodellen
  • Vertragsstrafen
  • Sicherheiten
  • Haftungsbegrenzungen

Ein klar formulierter Vertrag reduziert spätere Streitigkeiten erheblich.

Baumängel & Gewährleistung

Mängel sind einer der häufigsten Streitpunkte im privaten Baurecht. Wir begleiten Sie bei:

  • Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen
  • Selbstvornahme und Kostenvorschuss
  • Minderung
  • Rücktritt
  • Beweisverfahren
  • Abnahmefragen
  • Verjährungsfragen

Gerade bei komplexen Bauvorhaben ist eine strategische Vorgehensweise entscheidend.

Vergütung & Nachträge sichern

Für Unternehmer steht die Liquidität im Mittelpunkt. Für Bauherren die Kostensicherheit.
Wir unterstützen bei:

  • Durchsetzung offener Werklohnforderungen
  • Abwehr unberechtigter Nachträge
  • Prüfung von Nachtragsangeboten
  • Schlussrechnungen
  • Einbehalte und Sicherheiten

Kündigung im Baurecht – Risiken vermeiden

Die Kündigung eines Bauvertrags ist rechtlich anspruchsvoll und wirtschaftlich riskant.
Wir prüfen: 

  • Voraussetzungen einer freien oder außerordentlichen Kündigung
  • Vergütungsfolgen
  • Schadensersatzrisiken
  • Abrechnungsfragen nach Kündigung

Warum wir?

  • Spezialisierung im Bau- und Architektenrecht
  • Erfahrung mit komplexen Bauprojekten
  • Strukturierte Risikoanalyse
  • Wirtschaftlich orientierte Beratung
  • Durchsetzungsstark vor Gericht

Wir verstehen technische, wirtschaftliche und juristische Zusammenhänge – und bringen sie strategisch zusammen.

Für wen wir tätig sind

  • Private Bauherren
  • Bauunternehmen
  • Öffentliche Auftraggeber (Städte, VG`s, Gemeinden)
  • Mittelständische Handwerksbetriebe
  • Projektentwickler
  • Architekten und Ingenieure

Frühzeitig handeln – Risiken begrenzen

Im privaten Baurecht entstehen Konflikte oft schleichend. Wer frühzeitig reagiert, behält die Kontrolle über Kosten und Haftung.