Darf ein Erwerber Zahlungen zurückhalten?

Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei tatsächlichen und erheblichen Mängeln.

In der Praxis werden Zahlungen jedoch häufig vorsorglich zurückgehalten – oft ohne ausreichende rechtliche Grundlage.
Für Bauträger ist entscheidend, unberechtigte Einbehalte schnell zu identifizieren und konsequent dagegen vorzugehen.