Was bedeutet die Abnahme im Bauträgerrecht konkret?
Die Abnahme ist im Bauträgerrecht der zentrale rechtliche Wendepunkt eines Projekts. Mit ihr bestätigt der Erwerber, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht wurde.
Aus anwaltlicher Sicht ist entscheidend: Mit der Abnahme verändern sich Ihre Risiken erheblich. Die Beweislast kehrt sich um, die Verjährung beginnt zu laufen und der Anspruch auf Kaufpreiszahlung wird fällig.
Fehler in diesem Moment wirken sich oft über Jahre aus – sowohl haftungsrechtlich als auch wirtschaftlich.


