Wir sind Ihre Anwälte für Architektenrecht
Haftung, Honorar, Vertragsgestaltung – rechtssicher planen
Architekten tragen enorme Verantwortung. Ein Planungsdetail, eine unklare Leistungsabgrenzung oder eine fehlerhafte
Bauüberwachung kann zu erheblichen Haftungsrisiken führen, oft noch Jahre nach Projektabschluss.
Als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht vertreten wir ausschließlich mit klarem Blick auf Ihre wirtschaftlichen Interessen.
Typische Probleme im Architektenrecht
Architekten kontaktieren uns insbesondere bei:
- Haftung wegen angeblicher Planungs- oder Überwachungsfehler
- Inanspruchnahme durch Bauherren oder Versicherer
- Honorarstreitigkeiten nach HOAI
- Kürzung oder Zurückbehaltung von Honoraren
- Kündigung des Architektenvertrags
- Streit über Leistungsphasen
- Mitverschuldensfragen bei Baumängeln und Bauablaufstörungen
- Gesamtschuldnerische Haftung mit Unternehmern
Gerade in komplexen Bauprojekten entstehen schnell Mehrparteienkonflikte. Ohne klare rechtliche Strategie drohen hohe wirtschaftliche Schäden.


Architektenhaftung: Risiken frühzeitig erkennen
Die Haftung des Architekten ist umfassend. Sie betrifft insbesondere:
• Planungsfehler
• Koordinationsfehler
• Bauüberwachungsfehler
• Kostenüberschreitungen
• Terminverzögerungen
• Dokumentationsmängeln
Wir prüfen Haftungsansprüche strukturiert, analysieren Verjährungsfragen und entwickeln eine klare
Verteidigungsstrategie – außergerichtlich oder prozessual.
Vertragsgestaltung für Architekten
Viele Konflikte entstehen durch unklare Verträge. Wir beraten bei:
- Architektenverträgen nach BGB
- Leistungsabgrenzung
- Haftungsbegrenzung
- Vereinbarung von Sicherheiten
- Projektbezogenen Sonderregelungen
Ein sauber gestalteter Vertrag reduziert Haftungsrisiken erheblich.


Honorarrecht & HOAI – Ihre Vergütung sichern
Honorarforderungen sind häufig Streitpunkt. Wir unterstützen Sie bei:
- Durchsetzung offener Honorare
- Prüfung von Honorarvereinbarungen
- Mindestsatz-/Basishonorarfragen
- Nachträgen und Zusatzleistungen
- Abgrenzung besonderer Leistungen
- Prüffähigkeit von Schlussrechnungen
Ihr Honorar ist kein Verhandlungsspielraum – es ist Ihre wirtschaftliche Grundlage.
Jetzt rechtlich absichern
Konflikte im Architektenrecht sollten frühzeitig bewertet werden. Je früher wir eingebunden sind,
desto größer ist der Gestaltungsspielraum.





