Wir sind Ihre Anwälte für Architektenrecht

Haftung, Honorar, Vertragsgestaltung – rechtssicher planen

Architekten tragen enorme Verantwortung. Ein Planungsdetail, eine unklare Leistungsabgrenzung oder eine fehlerhafte
Bauüberwachung kann zu erheblichen Haftungsrisiken führen, oft noch Jahre nach Projektabschluss.
Als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht vertreten wir ausschließlich mit klarem Blick auf Ihre wirtschaftlichen Interessen.

Typische Probleme im Architektenrecht

Architekten kontaktieren uns insbesondere bei:

  • Haftung wegen angeblicher Planungs- oder Überwachungsfehler
  • Inanspruchnahme durch Bauherren oder Versicherer
  • Honorarstreitigkeiten nach HOAI
  • Kürzung oder Zurückbehaltung von Honoraren
  • Kündigung des Architektenvertrags
  • Streit über Leistungsphasen
  • Mitverschuldensfragen bei Baumängeln und Bauablaufstörungen
  • Gesamtschuldnerische Haftung mit Unternehmern

Gerade in komplexen Bauprojekten entstehen schnell Mehrparteienkonflikte. Ohne klare rechtliche Strategie drohen hohe wirtschaftliche Schäden.

Architektenhaftung: Risiken frühzeitig erkennen

Die Haftung des Architekten ist umfassend. Sie betrifft insbesondere:
• Planungsfehler
• Koordinationsfehler
• Bauüberwachungsfehler
• Kostenüberschreitungen
• Terminverzögerungen
• Dokumentationsmängeln
Wir prüfen Haftungsansprüche strukturiert, analysieren Verjährungsfragen und entwickeln eine klare

Verteidigungsstrategie – außergerichtlich oder prozessual.

Vertragsgestaltung für Architekten

Viele Konflikte entstehen durch unklare Verträge. Wir beraten bei:

  • Architektenverträgen nach BGB
  • Leistungsabgrenzung
  • Haftungsbegrenzung
  • Vereinbarung von Sicherheiten
  • Projektbezogenen Sonderregelungen

Ein sauber gestalteter Vertrag reduziert Haftungsrisiken erheblich.

Honorarrecht & HOAI – Ihre Vergütung sichern

Honorarforderungen sind häufig Streitpunkt. Wir unterstützen Sie bei:

  • Durchsetzung offener Honorare
  • Prüfung von Honorarvereinbarungen
  • Mindestsatz-/Basishonorarfragen
  • Nachträgen und Zusatzleistungen
  • Abgrenzung besonderer Leistungen
  • Prüffähigkeit von Schlussrechnungen

Ihr Honorar ist kein Verhandlungsspielraum – es ist Ihre wirtschaftliche Grundlage.

Warum wir?

  • Spezialisierung im Bau- und Architektenrecht
  • Erfahrung in komplexen Großprojekten
  • Strategische Prozessführung
  • Wirtschaftlicher Blick auf Haftungsrisiken
  • Klare, lösungsorientierte Beratung

Wir sprechen Ihre Sprache – technisch wie juristisch.

Für wen wir tätig sind

  • Freischaffende Architekten
  • Architekturbüros
  • Generalplaner
  • Projektsteuerer
  • Ingenieure

Jetzt rechtlich absichern

Konflikte im Architektenrecht sollten frühzeitig bewertet werden. Je früher wir eingebunden sind,
desto größer ist der Gestaltungsspielraum.