Wie lange haftet ein Architekt nach Bauabschluss?

In der Regel beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Abnahme der Architektenleistung. In besonderen Fällen – etwa bei arglistigem Verschweigen von Mängeln – kann sich die Frist verlängern.
Da viele Schäden erst spät sichtbar werden, ist eine strategische Prüfung der Verjährung entscheidend.