Hafte ich als Architekt auch für Fehler von Bauunternehmen?
Grundsätzlich haftet jeder Beteiligte für eigene Fehler. Allerdings kann ein Architekt auch für Fehler von Bauunternehmen haften, wenn ihm Überwachungs- oder Koordinationspflichten oblagen und er diese verletzt hat.
Besonders kritisch sind Schnittstellen zwischen Planung und Ausführung.


