OLG München: Nur wer konkret darlegt, warum er warten musste, bekommt auch Geld

Was war passiert?

Ein Bauunternehmer verlangte vom Auftraggeber rund 60.000 Euro Entschädigung. Er begründete das damit, dass die Baustelle monatelang stillstand – seiner Ansicht nach aus Gründen, die der Bauherr zu verantworten hatte. In dieser Zeit musste er seine Geräte und Personal bereithalten, ohne wirklich arbeiten zu können. Das sei teuer gewesen.

Was entschied das Gericht?

Das OLG München (Urteil vom 14.06.2023 – 20 U 8406/21 Bau) wies die Klage ab – und der BGH ließ die Revision nicht zu (Beschluss vom 04.12.2024 – VII ZR 125/23). Die Begründung:
Der Unternehmer habe nicht genau genug dargelegt, was der Bauherr wann falsch gemacht habe. Allein der Hinweis, dass sich die Bauzeit stark verlängert habe, reicht nicht aus.

Wichtig: Was muss ein Unternehmer konkret darlegen?

  • Welche Pflicht der Bauherr verletzt hat (z. B. Pläne nicht rechtzeitig geliefert)
  • Wann genau diese Pflichtverletzung passiert ist
  • Wie lange die Arbeiten dadurch verzögert wurden
  • Welche Kosten dadurch für ungenutzte Geräte oder Personal konkret entstanden sind

Die bloße Verlängerung der Bauzeit ist kein ausreichender Beweis für eine Pflichtverletzung.

Was sagt § 642 BGB überhaupt?

Dieser Paragraf regelt, dass ein Unternehmer eine angemessene Entschädigung verlangen kann, wenn der Auftraggeber nicht mitwirkt (z. B. durch fehlende Freigaben oder Planunterlagen) und dadurch die Arbeiten nicht fortgeführt werden können. Aber: Der Unternehmer muss nachvollziehbar darlegen, warum er warten musste und welche Kosten das verursacht hat.

Was bedeutet das für Bauunternehmen und Handwerker?

  1. Ein Entschädigungsanspruch setzt konkrete Nachweise voraus – pauschale Aussagen zur Bauverzögerung reichen nicht.
  2. Wer unproduktive Zeiten abrechnen möchte, muss belegen können, wann der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt hat.
  3. Kalkulationsansätze (z. B. 100 €/Woche für Container oder 3.000 €/Monat für Bauleitung) müssen nachvollziehbar aufgeschlüsselt und erklärt werden.

📌 Fazit der Hub und Schäflein Rechtsanwälte (Würzburg & Maßbach)

Die Entscheidung zeigt erneut: Wer nach § 642 BGB Entschädigung geltend machen will, muss klar dokumentieren, wann und warum die Baustelle ruhte – und was der Auftraggeber konkret versäumt hat. Unternehmer sollten deshalb ein lückenloses Bautagebuch führen und ihre Kalkulationen genau vorbereiten.

Bauherren wiederum sollten ihre Mitwirkungspflichten ernst nehmen, um teure Ansprüche zu vermeiden.

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Quelle:
http://www.ibr-online.de
OLG München, Urteil vom 14.06.2023 – 20 U 8406/21 Bau; BGH, Beschluss vom 04.12.2024 – VII ZR 125/23 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)