Baukosten steigen – haftet der Architekt?
Steigen die Baukosten während eines Bauprojekts deutlich an, stellt sich für viele Bauherren die Frage, ob die ursprüngliche Kostenermittlung fehlerhaft war.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat hierzu wichtige Grundsätze klargestellt.
Nicht jede Kostenüberschreitung führt automatisch zu einer Haftung des Architekten.
Der Fall
Ein Bauträger beauftragte einen Architekten mit der Planung von drei Mehrfamilienhäusern.
Nach Abschluss des Projekts lagen die tatsächlichen Baukosten deutlich über der ursprünglichen Kostenermittlung.
Der Bauherr machte geltend, der Architekt habe verschiedene Kostenpositionen unberücksichtigt gelassen und verlangte Schadensersatz.
Das Gericht wies die Klage jedoch ab.
Die Entscheidung des Gerichts
Das OLG Stuttgart stellte klar:
Eine fehlerhafte Kostenermittlung kann grundsätzlich eine Pflichtverletzung des Architekten darstellen.
Entscheidend ist jedoch nicht der Vergleich zwischen der ursprünglichen Kostenermittlung und den später entstandenen Baukosten.
Maßgeblich ist vielmehr, ob die Kostenermittlung zum Zeitpunkt ihrer Erstellung auf den damals realistischen Kosten beruhte.
Spätere Entwicklungen wie Preissteigerungen, Planungsänderungen oder zusätzliche Leistungen dürfen nicht rückwirkend als Planungsfehler bewertet werden.
Unsere Einschätzung
Das Urteil schafft wichtige Klarheit.
In der Praxis werden Kostenüberschreitungen häufig vorschnell als Planungsfehler angesehen. Tatsächlich müssen jedoch die Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt der Kostenermittlung betrachtet werden.
Für Bauherren bedeutet das:
Eine Kostenüberschreitung allein reicht regelmäßig nicht aus, um Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Für Architekten zeigt die Entscheidung zugleich, wie wichtig eine sorgfältige Dokumentation der Kostenermittlung sowie ihrer Grundlagen ist.
Je transparenter die Kostenplanung erfolgt, desto geringer ist das Risiko späterer Auseinandersetzungen.
Unser Praxistipp
Bereits in der Planungsphase sollten Bauherren regelmäßig überprüfen,
- ob die Kostenermittlung nachvollziehbar aufgebaut ist,
- welche Annahmen ihr zugrunde liegen,
- und wie sich Planungsänderungen auf die Gesamtkosten auswirken.
Eine frühzeitige rechtliche und technische Prüfung kann spätere Konflikte häufig vermeiden.
Quelle
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.06.2024 – Az. 12 U 212/22




