Schottergärten können teuer werden

Ein pflegeleichter Garten aus Kies oder Schotter erscheint vielen Grundstückseigentümern als praktische Lösung. Tatsächlich kann eine solche Gestaltung jedoch erhebliche baurechtliche Folgen haben.

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat entschieden, dass ein nahezu vollständig versiegelter Schottergarten zurückgebaut werden musste. Ausschlaggebend waren die Vorgaben des Bebauungsplans sowie das geltende Begrünungsgebot.


Der Fall

Ein Grundstückseigentümer hatte große Teile seines rund 600 m² großen Grundstücks mit Kies und Pflaster versehen.

Die Bauaufsichtsbehörde verlangte den Rückbau, da

  • die zulässige Grundflächenzahl überschritten wurde,
  • das Grundstück nahezu vollständig versiegelt war und
  • gegen das Begrünungsgebot der Landesbauordnung verstoßen wurde.

Das Verwaltungsgericht bestätigte die Anordnung.


Warum das Urteil wichtig ist

Viele Bauherren gehen davon aus, dass die Gestaltung des Gartens reine Privatsache ist.

Das stimmt jedoch nur eingeschränkt.

Neben den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung spielen häufig auch

  • Bebauungspläne,
  • Festsetzungen zur Grundflächenzahl (GRZ),
  • Begrünungspflichten und
  • örtliche Gestaltungsvorschriften

eine entscheidende Rolle.

Bereits in der Planungsphase sollten diese Vorgaben berücksichtigt werden.


Unsere Einschätzung

Das Urteil zeigt einmal mehr, dass nicht nur das Gebäude selbst, sondern auch die Gestaltung des Grundstücks baurechtlichen Vorgaben unterliegt.

Ob ein Schottergarten zulässig ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich sind immer die konkreten Regelungen des jeweiligen Bundeslandes sowie des Bebauungsplans.

Wer bereits vor der Umsetzung prüft, welche Anforderungen gelten, vermeidet spätere Auseinandersetzungen mit der Bauaufsichtsbehörde und kostspielige Rückbaumaßnahmen.

Wir beraten Bauherren, Unternehmen und Planer bei allen Fragen des öffentlichen und privaten Baurechts.


Quelle

VG Schwerin, Urteil vom 19.05.2026 – Az. 2 A 989/25