Wann liegt ein Baumangel rechtlich vor?
Ein Baumangel liegt vor, wenn die Leistung von der vereinbarten Beschaffenheit oder den anerkannten Regeln der Technik abweicht.
In der Praxis ist die Einordnung häufig komplex – insbesondere bei:
- Abweichungen von der Baubeschreibung
- technischen Grenzfällen
- optischen Beeinträchtigungen


