Wie gehe ich mit Mängelrügen von Käufern um?
Mängelrügen sollten niemals pauschal akzeptiert oder zurückgewiesen werden. Entscheidend ist eine strukturierte Prüfung:
- Liegt überhaupt ein Mangel vor?
- Ist er wesentlich oder unerheblich?
- Besteht tatsächlich eine eigene Verantwortlichkeit?
Eine klare Strategie verhindert, dass sich unberechtigte Forderungen verfestigen.


