Wann haftet ein Architekt für Planungsfehler?
Ein Architekt haftet, wenn seine Planung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht oder die vereinbarte Beschaffenheit nicht eingehalten wird. Typische Fälle sind fehlerhafte Detailplanung, unzureichende Koordination oder unklare Leistungsabgrenzungen.
Bereits kleine Planungsfehler können erhebliche Schäden verursachen, für die der Architekt gesamtschuldnerisch mit anderen Beteiligten haftet.


